Demokratie und Faschismus

vom 11. November 2024 bis 15. November 2024

Beschreibung

Die politische Niederlage der deutschen Arbeiterbewegung am Ende der Weimarer Republik markiert weit mehr als einen tiefen Einschnitt in unsere Geschichte. Sie prägt bis heute unser politisches Handeln und die Ausgestaltung politischer Prozesse.
Die Erfahrung, dass der Erhalt und die weitere Durchsetzung demokratischer Strukturen unabdingbare Voraussetzung für unsere Arbeit und unsere Arbeitsbedingungen sind, bestimmt den Einsatz von interessierten und engagierten Arbeitnehmer*innen ebenso wie von Mitgliedern der betrieblichen
Interessenvertretung. In diesem Seminar diskutieren wir vor allem zentrale Fragen wie zum Beispiel: »Wie konnte das passieren?«, »Was bedeutete der Abbau demokratischer Interessenvertretungsstrukturen genau?« und »Welche Auswirkungen haben die Erfahrungen von zwölf Jahren Faschismus auf die damalige Arbeitswelt und unser heutiges Handeln?«.
Genauere Kenntnisse dieses Teils unserer Geschichte ermöglichen eine engagierte Diskussion über die Bedeutung einer demokratischen Betriebsverfassung und von freien Gewerkschaften. Dies unterstützt Arbeitnehmer*innen und ihre Interessenvertretungen aktuell dabei, ihre demokratischen Rechte in Betrieb und Gesellschaft wertzuschätzen und zu nutzen. Nicht zuletzt geht es darum, diese demokratischen Rechte immerwährend zu verteidigen und zu schützen.

Themen im Seminar

* Weltwirtschaftskrise 1929/32
* Wie erklären wir uns die historische Niederlage der Arbeiterbewegung am Ende der Weimarer Republik?
* Welche Konsequenzen hatte die Zerschlagung einer demokratischen Betriebsverfassung für die Arbeitnehmer*innen und ihre Arbeitsbedingungen?
* Mit welcher Politik gelang es, die Unterstützung breiter Massen für den Faschismus zu gewinnen?
* Welche Formen von Arbeiterwiderstand gab es?
* Welche Auswirkungen hatten die Erfahrungen des »Dritten Reichs« auf die Ausgestaltung der Betriebsverfassung in der Bundesrepublik Deutschland?

Seminarnummer
BO04624
Freistellung
Bildungsurlaubsgesetz | § 37,7 BetrVG
Zielgruppe
Vertrauensleute, Betriebsräte
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