Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung – Teilhabepraxis II

vom 4. November 2024 bis 8. November 2024

Beschreibung

Die Eingliederung von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung im Arbeitsleben und die Vertretung ihrer Interessen im Betrieb sind die zentralen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung. Dies ist angesichts der digitalen Transformation
und der wirtschaftlichen Veränderungen eine große Herausforderung. Dazu benötigt die Schwerbehindertenvertretung ebenso wie der Betriebsrat Kenntnisse
über die rechtlichen und sozialpolitischen Instrumente zur Beschäftigungssicherung von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung.
In diesem Seminar greifen wir die jeweiligen gesetzlichen Regelungen auf. Anhand der Individualrechte von Beschäftigten mit einer (Schwer-)Behinderung,
der Pflichten des Arbeitgebers sowie der Gestaltungsgrundsätze für leidens- und behinderungsgerechte Arbeitsplätze erarbeiten wir Handlungsmöglichkeiten
zum Nutzen aller Beteiligten.

Themen im Seminar

* Mindestanforderungen zur Beschäftigungssicherung
nach dem SGB IX
*Stellenbesetzungsprozess nach § 164 Abs. 1 SGB IX
*Individualrechte von Menschen mit einer
(Schwer-)Behinderung
* die Rolle der Interessenvertretungen und der
externen Partner bei der Beschäftigungssicherung
für Beschäftigte mit und ohne Behinderung
* Zusammenarbeit der betrieblichen und externen
Akteure, z. B. Integrationsamt und Reha-Träger
*Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung
leidens- und behinderungsgerechter Arbeitsplätze

Seminarnummer
BS04524
Freistellung
§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Zielgruppe
Betriebsräte, SBV
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