Betriebliche Arbeitsschutzorganisation (AuG II/2)

vom 21. Oktober 2024 bis 25. Oktober 2024

Beschreibung

Die Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfordert, dass alle betrieblichen Akteur*innen ihren Aufgaben nachkommen. Dies gilt vorrangig für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung als Herzstück des Arbeitsschutzgesetzes.
Das Seminar zeigt, wie nützlich dabei das Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit den Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem BetrVG ist. Anhand ausgewählter Handlungsfelder wie dem betrieblichen Unfall- und Berufskrankheiten-Geschehen und der arbeitsmedizinischen Vorsorge besprechen wir Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wir fragen uns: Welche Aufgaben haben Betriebsärzt* innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung? Wie arbeiten Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit dem Betriebsrat zusammen? Wie beziehen wir Beschäftigte und externe Akteur*innen ein? Welche Rolle spielen das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 von 2011 dabei?

Themen im Seminar

* Einbeziehung der Beschäftigten in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
* Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2
* Zusammenarbeit mit Betriebs ärzt*innen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Berufsgenossenschaft nach dem Betriebsverfassungsgesetz
* gesetzlicher Auftrag der Berufsgenossenschaft
* Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, arbeitsmedizinische Vorsorge

Seminarnummer
BS04324
Freistellung
Bildungsurlaubsgesetz | § 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Zielgruppe
Vertrauensleute, Betriebsräte, SBV
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