Arbeits- und Sozialrecht für die Schwerbehindertenvertretung

vom 29. Juli 2024 bis 2. August 2024

Beschreibung

Schwerbehinderte, gleichgestellte Arbeitnehmer*innen und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten auch besondere rechtliche Bestimmungen. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, die die Schwerbehindertenvertretung kennen muss.
In diesem Seminar behandeln wir die arbeitsrechtlichen Besonderheiten sowie wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von der Einstellung bis
zum Kündigungsschutz. Wir berücksichtigen auch die neueren, richtungsweisenden Entscheidungen, die in der Rechtsprechung in den letzten Jahren getroffen wurden.

Themen im Seminar

* Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht
* Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte)
* Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung
* Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG
* Versetzungen
* Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Gleichstellung
* besonderer Kündigungsschutz
* Kündigungsarten, insbesondere personenbedingte Kündigung
* Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
* Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, Stellungnahme
* Als SBV den gesetzlichen Auftrag aus dem SGB IX richtig umsetzen
* der »neue« § 38a (unterstützte Beschäftigung)
* Verknüpfungen im Sozialrecht (Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherung, Zusammenarbeit mit Ämtern/Behörden)
* arbeitsrechtliche Fragestellungen (zu Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit)

Seminarnummer
BO03124
Freistellung
§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Zielgruppe
Betriebsräte, SBV
Kontakt für Rückfragen