Grundlagen des Arbeitsrechts II

vom 17. Juni 2024 bis 21. Juni 2024

Beschreibung

Den rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses bilden neben dem Arbeitsvertrah die Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarunge. Als Betreibsrät:inne müsen wir deren Einhaltung überwachen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen wir die Arbeitnehmer:innen kompetent beraten, etwa wenn Entgeltansprüche nicht bezhalt oder Beschäftigte vom Arbeitgeber für Schäden herangezogen werden. Darüber hinaus müssen wir vielfältige Bestimmungen aus dem kollektiven und inidviduellen Arbeitsrecht berücksichtigen, wenn wir Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abschließen wollen. Dieses Seminar dreht sich daher gezielt um die zentralen Fragestellungen, mit denen wir als Betriebsrät:innen immer wieder konfrontiert werden. Wir vermitteln die dazu notwendigen arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse und ergänzen diese durch praktische Beispiele und die aktuelle Rechtsprechung.

Themen im Seminar

* Geltendmachung von Ansprüchen, z. B. Fristen, Form
* Grundzüge der Haftung von Arbeitnehmern, z. B. bei Unfällen, Fahrlässigkeit, Vorsatz
* Abmahnung: Definition, Form, Inhalte
* Tarifvertragsrecht: Tarifautonomie, Inhalt und Geltung von Tarifverträgen, Tarifbindung, Folgen des Austritts aus dem Arbeitgeberverband; Bedeutung für nicht tarifgebundene Unternehmen
* Entgeltansprüche, z. B. aus Arbeitsvertrag, TV, Gesetzen
* Entgeltfortzahlung, z. B. bei Krankheit
* Arbeitszeit: besondere vertragliche Arbeitszeitregelungen und rechtliche Rahmenbedingungen
* Urlaub: BUrlG, TV, BV, neueste Rechtsprechung

Seminarnummer
BL02524
Freistellung
§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Zielgruppe
Betriebsräte, SBV
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