Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern – Teilhabepraxis III
vom 20. Oktober 2025 bis 24. Oktober 2025Beschreibung
Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) soll die Weiterbeschäftigung erkrankter Beschäftigter gesichert werden.
Seit der Einführung des § 167 (2) SGB IX (Prävention) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, mit den betroffenen Beschäftigten und den Interessenvertretungen umfassende Möglichkeiten zum Arbeitsplatzerhalt zu entwickeln. Die betriebliche Umsetzung erfolgreicher BEM-Verfahren hängt im Wesentlichen vom Engagement der Arbeitgeber, der Betriebsräte und der Schwerbehindertenvertretungen ab. Eine Betriebsvereinbarung schafft hierbei verlässliche Regelungen für alle Beteiligten und kann gleichzeitig als Maßnahme zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Betrieb wirken.
Themen im Seminar
* Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
* die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
* der präventive Ansatz des SGB IX und des Arbeitsschutzgesetzes
* Handlungsschritte bei der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
* der besondere Datenschutz im betrieblichen
Eingliederungsmanagement
* Maßnahmen zur Wiedereingliederung unter Beteiligung interner und externer Akteur*innen
* aktuelle Rechtsprechung
* Musterbetriebsvereinbarung zum BEM