Wahlvorstandsschulung nach dem MitbestG
vom 6. Oktober 2025 bis 6. Oktober 2025Beschreibung
Alle fünf Jahre stehen die Aufsichtsratswahlen an. In Kapitalgesellschaften mit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen kann die Belegschaft in der Regel ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren
und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld ausräumen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden.
Auf Anfrage können bei Bedarf auch unternehmensspezifische Wahlvorstandsschulungen angeboten werden. Kontakt: 030 36204 0 oder pichelssee@igmetall.de
Themen im Seminar
Das Seminar richtet sich an Wahlvorstände aus Unternehmen, die regelmäßig mehr als 2.000 Arbeitnehmer*innen in Deutschland beschäftigen. In diesen Kapitalgesellschaften haben die Arbeitnehmer*innen das Recht, die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.
Neben betrieb lichen Arbeitnehmervertreter* innen sowie einem leitenden Angestellten sind auch Gewerkschafts vertreter*innen zu bestimmen. Freistellung nach §37(6) BetrVG oder § 20 MitbestG