Werkvertrag und Leiharbeit
vom 15. September 2025 bis 19. September 2025Beschreibung
In immer mehr Unternehmen werden Arbeiten durch den Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen bewältigt. Immer häufiger werden Arbeiten als Werkvertrag vergeben. Der Anteil der festbeschäftigten Arbeitnehmer*innen im Betrieb geht zurück, die Auswirkungen für die Stammbelegschaft sind spürbar. Was tun, wenn immer mehr Menschen im Betrieb tätig sind, die formal nicht zur eigenen Belegschaft zählen?
Der Betriebsrat im Entleihbetrieb hat nicht nur die Interessen der Kernbelegschaft zu vertreten, er ist auch Ansprechpartner für die Leiharbeitnehmer*innen und hat sich für ihre Interessen (Equal Pay und Equal
Treatment) einzusetzen. In der Praxis heißt dies, einerseits die gesetzlichen Möglichkeiten, unter anderem des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
auszuschöpfen und im Sinne der Beschäftigungssicherung die Fremdvergabe von Arbeiten – wo möglich- zu verhindern, eigene Ziele u definieren und eine
Umsetzungsstrategie zu entwickeln. Andererseits heißt es Verständnis für die Belange der Leih- und Werkvertragsbeschäftigten zu haben und sie kompetent
zu betreuen.
Im Seminar werden wir aufzeigen, wie Betriebsrät*innen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung gemeinsam mit den Beschäftigten dazu Ideen entwickeln und diese umsetzen können.
Themen im Seminar
* die Entwicklung der Leiharbeit, betriebswirtschaftliche Hintergründe der Ausweitung der Leiharbeit
* rechtliche Grundlagen der Arbeitnehmer*innenüberlassung und Abgrenzungen zum Werkvertrag
* Teilzeitbefristungsgesetz
* Tarifverträge zur Leiharbeit
* Rechte des Betriebsrats im Entleihbetrieb
* Einflussmöglichkeiten im Rahmen der Personalplanung und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
* Integration und Betreuung der Leiharbeitnehmer*innen
* Werkvertrag oder illegale Leiharbeit? Prüfraster
* Auseinandersetzung mit den Forderungen zu Werkverträgen und zur Leiharbeit von Seiten der Politik, den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften