Grundlagen des Arbeitsrechts II

vom 28. Juli 2025 bis 1. August 2025

Beschreibung

Den rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses bilden neben dem Arbeitsvertrag die Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Als Betriebsrät*innen müssen wir deren Einhaltung überwachen.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen wir die Arbeitnehmer*innen kompetent beraten, etwa wenn Entgeltansprüche nicht bezahlt oder Beschäftigte vom
Arbeitgeber für Schäden herangezogen werden. Darüber hinaus müssen wir vielfältige Bestimmungen aus dem kollektiven und individuellen Arbeitsrecht
berücksichtigen, wenn wir Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abschließen wollen.
Dieses Seminar dreht sich daher gezielt um die zentralen Fragestellungen, mit denen wir als Betriebsrät*innen immer wieder konfrontiert werden. Wir vermitteln die dazu notwendigen arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse und ergänzen diese durch praktische Beispiele und die aktuelle Rechtsprechung.

Themen im Seminar

* Geltendmachung von Ansprüchen, zum Beispiel Fristen, Form
* Grundzüge der Haftung von Arbeitnehmer*innen, zum Beispiel bei Unfällen, Fahrlässigkeit, Vorsatz
* Abmahnung: Definition, Form, Inhalte
* Tarifvertragsrecht: Tarifautonomie, Inhalt und Geltung von Tarifverträgen, Tarifbindung, Folgen des Austritts aus dem Arbeitgeberverband; Bedeutung für
nicht tarifgebundene Unternehmen
* Entgeltansprüche, zum Beispiel aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetzen
* Entgeltfortzahlung, zum Beispiel bei Krankheit
* Arbeitszeit: besondere vertragliche Arbeitszeit regelungen und rechtliche
Rahmenbedingungen
* Urlaub: BUrlG, TV, BV, neueste Rechtsprechung

Seminarnummer
BO03125
Kosten
5 Tage (E)
Freistellung
§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Zielgruppe
Betriebsräte, SBV
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