Kampf um Demokratie und Arbeiterrechte

vom 21. Juli 2025 bis 25. Juli 2025

Beschreibung

Arbeitnehmer*innen und ihre Rechte sind Grundlage und Bestandteil einer unktionierenden demokratischen Gesellschaft. Die Entstehungsgeschichte dieser demokratischen Errungenschaften und ihre historische Einordnung sind für Arbeitnehmer*innen und ihre betrieblichen Interessenvertretungen eine
wichtige Basis für das eigene Engagement.
Dieses Seminar verdeutlicht, inwiefern Arbeitnehmerrechte eine unverzichtbare Grundlage der Demokratie sind. Arbeiter*innen- und Gewerkschaftsbewegung
haben in Deutschland am Ende des Ersten Weltkriegs die politische Demokratie und das Recht auf freie Interessenvertretung der Beschäftigten erkämpft. Errungenschaften der Novemberrevolution 1918 sind bis heute strukturprägend für unsere Sozialordnung: Normalarbeitstag, freie Gewerkschaften, Tarifautonomie, eine gesetzliche Interessenvertretung im Betrieb, Frauenwahlrecht und die bürgerliche Emanzipation der Jüd*innen.
Die Demokratisierung der Gesellschaft stieß auf starke Widerstände. Den ersten Putschversuch von rechts im Jahr 1920 wehrten die Gewerkschaften zwar noch mit einem Generalstreik ab, Republik und Demokratie blieben aber bedroht. Für Arbeitnehmer*innen und ihre Interessenvertreter*innen heißt es deshalb nicht nur, ihre Rechte wertzuschätzen und zu nutzen. Es geht auch darum, wachsam zu bleiben und sie immerwährend zu verteidigen und zu schützen.

Themen im Seminar

* Kaiserreich, Krieg und Frieden – die Massenstreiks gegen den Krieg in der Metall- und Elektroindustrie im Januar 1918
* November 1918: Deutschland wird eine demokratische Republik.
* Rätebewegung, Gewerkschaften und das Stinnes-Legien-Abkommen vom 15. November 1918
* das Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920: Unterschiede und Parallelen zur heutigen Betriebsverfassung
* soziale Bewegungen, Unternehmerpolitik, monarchistische Reaktion und Antisemitismus
* Kampf um Demokratie in den Anfangsjahren der Weimarer Republik

Seminarnummer
BC03025
Freistellung
Bildungsurlaubsgesetz | § 37,7 BetrVG
Zielgruppe
Vertrauensleute, Betriebsräte
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