Den Wirtschaftsausschuss sinnvoll nutzen II

vom 19. Mai 2025 bis 23. Mai 2025

Beschreibung

Der Wirtschaftsausschuss hat im Auftrag der Betriebsräte rechtzeitig die Auswirkungen wirtschaftlicher Angelegenheiten auf die Personalplanung mit dem/der Unternehmer*in zu beraten, vor allem bei strategischen, grundlegenden und längerfristigen Entscheidungen.
Für eine vorausschauende Arbeit muss der Betriebsrat diese Beratungen dauerhaft auf die Tagesordnung setzen und sich frühzeitig in die betrieblichen Transformationsprozesse einmischen, für Beschäftigungssicherung und Gute Arbeit. Strategische Peronalplanung bedeute, frühzeitig und beratend im Sinne der
Beschäftigten mitzuplanen.
Bei strategischer Personalplanung mitzureden, bedeutet, über betriebsändernde unternehmerische Maßnahmen auch früher zu beraten und im Sinne der
Beschäftigten mitzuplanen – etwa bei Einschränkung, Stilllegung oder Spaltung.
Wir greifen eure Themen und Fälle auf, reflektieren kollegial die Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und bieten Unterstützung an.

Themen im Seminar

* zwischen Wirtschaftsdemokratie und Co-Management
* von der Unternehmensplanung zur Personalplanung
* Übersicht über Instrumente der Personalplanung
* Beschäftigungsrisiken und Personalbedarfsplanung
* Beschäftigung sichern und fördern
* Kennenlernen von tariflichen Regelungen
* ganzheitliches und planungsorientiertes Verständnis der betrieblichen Mitbestimmung
* Ideen für eine problem- und lösungsorientierte Betriebsratsarbeit
* Informationsrecht und Durchsetzungsmöglichkeiten mithilfe der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG

Seminarnummer
BD02125
Kosten
5 Tage (E)
Freistellung
§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Zielgruppe
Betriebsräte, SBV
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