Alle fünf Jahre stehen die Aufsichtsratswahlen an. In Kapitalgesellschaften mit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen kann die Belegschaft in der Regel ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld ausräumen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden.

Auf Anfrage können bei Bedarf auch unternehmensspezifische Wahlvorstandsschulungen angeboten werden. Kontakt: 030 36204 0 oder pichelssee@igmetall.de

Wahlvorstandsschulung nach dem MitbestG (Typnummer 5342)

Alle fünf Jahre stehen die Aufsichtsratswahlen an. Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld ausräumen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden.
Das Seminar richtet sich an Wahlvorstände aus Unternehmen, die regelmäßig mehr als 2.000 Arbeitnehmer*innen in Deutschland beschäftigen. In diesen Kapitalgesellschaften haben die Arbeitnehmer*innen das Recht, die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Neben betrieblichen Arbeitnehmervertreter: innen sowie einem leitenden Angestellten sind auch Gewerkschaftsvertreter*innen zu bestimmen.
Das Seminar bietet einen Einstieg für Wahlvorstände, die das erste Mal eine Aufsichtsratswahl organisieren müssen, sowie eine Übersicht über Neuerungen in der Rechtsprechung für erfahrene Wahlvorstände.

-> Auf Anfrage können bei Bedarf auch Seminare für einzelne Unternehmen durchgeführt werden.

Themen im Seminar

  • gesetzliche Grundlagen im Mitbestimmungsgesetz und der Wahlordnung
  • Unternehmensmitteilung und Bildung der Wahlvorstände
  • Arbeit, Aufgaben der Wahlvorstände; Aufgabenteilung untereinander
  • Erstellung der Wähler*innenliste (unter besonderer
  • Berücksichtigung des Begriffs des leitenden Angestellten)
  • aktives und passives Wahlrecht
  • Bekanntmachungen (Aushang und betriebsübliche Medien)
  • Art der Wahl
  • Wahlgänge und Wahlvorschläge
  • Durchführung der Urwahl
  • Feststellung des Wahlergebnisses und Abschlussarbeiten

Termin

05.10.-06.10.2025 BO04125 Berlin


Wahlvorstandsschulung nach dem DrittelbG (Typnummer 5342)

Kapitalgesellschaften mit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen kann die Belegschaft in der Regel ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Dazu stehen alle fünf Jahre die Aufsichtsratswahlen an: Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld ausräumen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden.
Ein Schwerpunkt des Seminars liegt darauf, die Grundlagen der Wählerliste und des passiven Wahlrechts zu erarbeiten. Wir erläutern ausführlich, wer wählen darf, wer wählbar ist und wie leitende Angestellte gegen andere Führungskräfte abzugrenzen sind.
Das Seminar bietet einen Einstieg für Wahlvorstände, die das erste Mal eine Aufsichtsratswahl organisieren müssen sowie eine Übersicht über Neuerungen in der Rechtsprechung für erfahrene Wahlvorstände.
In Kapitalgesellschaften mit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen kann die Belegschaft in der Regel ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Dazu stehen alle fünf Jahre die Aufsichtsratswahlen an: Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld ausräumen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden.
Ein Schwerpunkt des Seminars liegt darauf, die Grundlagen der Wählerliste und des passiven Wahlrechts zu erarbeiten. Wir erläutern ausführlich, wer wählen darf, wer wählbar ist und wie leitende Angestellte gegen andere Führungskräfte abzugrenzen sind.
Das Seminar bietet einen Einstieg für Wahlvorstände, die das erste Mal eine Aufsichtsratswahl organisieren müssen sowie eine Übersicht über Neuerungen in der Rechtsprechung für erfahrene Wahlvorstände.
→ Auf Anfrage können bei Bedarf auch unternehmens- spezifische Wahlvorstandsschulungen angeboten werden

Themen im Seminar

  • gesetzliche Grundlagen im Drittelbeteiligungsgesetz der Wahlordnung
  • wählen und zählen – Zurechnung von Arbeitnehmer*innen aus Tochtergesellschaften Unternehmensmitteilung und Bildung der Wahlvorstände
  • Arbeit und Aufgaben(teilung) zwischen den Wahlvorständen
  • Erstellung der Wählerliste
  • aktives und passives Wahlrecht Wahlausschreiben
  • Einreichung von Wahlvorschlägen
  • Durchführung der Wahl
  • Feststellung des Wahlergebnisses und Abschlussarbeiten

Termin

23.11.-24.11.2025 BO04825 Berlin